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   OVG Niedersachsen, 15.03.1994 - 11 L 3081/93   

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OVG Niedersachsen, 15.03.1994 - 11 L 3081/93 (https://dejure.org/1994,13675)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 15.03.1994 - 11 L 3081/93 (https://dejure.org/1994,13675)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 15. März 1994 - 11 L 3081/93 (https://dejure.org/1994,13675)
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  • BVerfG, 18.07.1979 - 1 BvR 650/77

    Ausweisung II

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 15.03.1994 - 11 L 3081/93
    Dies ist bei schwerwiegenden Straftaten, zu denen Rauschgiftdelikte grundsätzlich rechnen, nach höchstrichterlicher Rechtsprechung zulässig, um andere Ausländer zur Vermeidung der ihnen sonst drohenden Ausweisung zu einem ordnungsgemäßen Verhalten im Bundesgebiet zu veranlassen und davon abzuschrecken, vergleichbare Straftaten zu begehen (vgl. BVerfG, Beschl. v. 25.9. 1986, NVwZ 1987, 403; BVerfGE 51, 386, 396 ff [BVerfG 18.07.1979 - 1 BvR 650/77] ; BVerwG, Beschl. v. 31.10.1991, Buchholz 402.24§ 10 AuslG Nr. 129).

    Allerdings darf ein Ausländer, der - wie hier der Kläger - mit einer deutschen Staatsangehörigen in familiärer Lebensgemeinschaft lebt, mit Rücksicht auf Art. 6 Abs. 1 GG nur dann ausgewiesen werden, wenn die von ihm begangene Straftat besonders schwer wiegt und deshalb ein dringendes Bedürfnis dafür besteht, über die strafrechtliche Sanktion hinaus durch die Ausweisung andere Ausländer von Straftaten ähnlicher Art und Schwere abzuhalten (vgl. BVerfGE 51, 386, 397 [BVerfG 18.07.1979 - 1 BvR 650/77] ; BVerwG, Beschl. v. 2.3. 1987, Buchholz 402.24§ 10 AuslG Nr. 113).

  • BVerwG, 11.11.1987 - 8 C 49.86

    Abwasserabgaben - Abgabensatz - Gleichheitssatz - Umlage - Kanalbenutzungsgebühr

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 15.03.1994 - 11 L 3081/93
    Die Verwaltungsgerichte dürfen die Ausübung des pflichtgemäßen Ermessens nur auf Rechtsfehler nachprüfen, namentlich darauf, ob die Behörde dem Zweck der Ermächtigung entsprechend und unter Beachtung der Grundrechte und der in ihnen verkörperten Wertordnung sowie des Rechtsstaatsprinzips, insbesondere des sich aus ihm herleitenden Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit, gehandelt hat (BVerwG, Urt. v. 1.12.1987, BVerwGE 78, 275 [BVerwG 11.11.1987 - 8 C 49/86] = InfAuslR 1988, 34).

    Bei der Abwägung ist eine zusätzliche Bestrafung im Heimatland zu berücksichtigen, wenn dafür konkrete und ernsthafte Anhaltspunkte bestehen (BVerwG, Urt. v. 1.12.1987, a.a.O.).

  • BVerfG, 22.12.1993 - 2 BvR 2031/92

    Verfassungsmäßigkeit der Strafbarkeit des unerlaubten Handeltreibens mit

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 15.03.1994 - 11 L 3081/93
    Das Bundesverfassungsgericht hat auch vor kurzem festgestellt (Beschl. v. 22.12.1993, EuGRZ 1994, 77), daß die Strafvorschriften gegen das Handeltreiben mit Cannabis-Produkten in nicht geringen Mengen mit dem Grundgesetz vereinbar sind.
  • BVerfG, 19.10.1988 - 2 BvR 1147/88
    Auszug aus OVG Niedersachsen, 15.03.1994 - 11 L 3081/93
    Es ist jedoch höchstrichterlich geklärt, daß Rauschgiftdelikte generell einen besonders schweren Ausweisungsgrund bilden, der auch private Belange von ganz erheblichem Gewicht zurücktreten läßt (vgl. etwa BVerfG, Beschl. v. 19.10.1988, VBlBW 1989, 130).
  • BVerwG, 01.12.1987 - 1 C 29.85

    Ausweisung - Strafrechtliche Verurteilung - Rechtskraft - Orientierung an der

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 15.03.1994 - 11 L 3081/93
    Die Verwaltungsgerichte dürfen die Ausübung des pflichtgemäßen Ermessens nur auf Rechtsfehler nachprüfen, namentlich darauf, ob die Behörde dem Zweck der Ermächtigung entsprechend und unter Beachtung der Grundrechte und der in ihnen verkörperten Wertordnung sowie des Rechtsstaatsprinzips, insbesondere des sich aus ihm herleitenden Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit, gehandelt hat (BVerwG, Urt. v. 1.12.1987, BVerwGE 78, 275 [BVerwG 11.11.1987 - 8 C 49/86] = InfAuslR 1988, 34).
  • BVerfG, 25.09.1986 - 2 BvR 744/86

    Sofortvollzug der Ausweisung nach unerlaubten Handeltreiben mit Betäubungsmitteln

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 15.03.1994 - 11 L 3081/93
    Dies ist bei schwerwiegenden Straftaten, zu denen Rauschgiftdelikte grundsätzlich rechnen, nach höchstrichterlicher Rechtsprechung zulässig, um andere Ausländer zur Vermeidung der ihnen sonst drohenden Ausweisung zu einem ordnungsgemäßen Verhalten im Bundesgebiet zu veranlassen und davon abzuschrecken, vergleichbare Straftaten zu begehen (vgl. BVerfG, Beschl. v. 25.9. 1986, NVwZ 1987, 403; BVerfGE 51, 386, 396 ff [BVerfG 18.07.1979 - 1 BvR 650/77] ; BVerwG, Beschl. v. 31.10.1991, Buchholz 402.24§ 10 AuslG Nr. 129).
  • BVerwG, 10.05.1993 - 1 B 70.93

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 15.03.1994 - 11 L 3081/93
    Denn die Strafaussetzung zur Bewährung dient nicht der Abschreckung anderer Ausländer (vgl. BVerwG, Beschl. v. 10.5. 1993, InfAuslR 1993, 295).
  • OVG Niedersachsen, 18.08.1992 - 11 L 3003/92

    Verhältnismäßigkeit der Ausweisung eines mit einer deutschen Ehefrau

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 15.03.1994 - 11 L 3081/93
    Verstöße gegen das Betäubungsmittelgesetz i.S. des § 47 Abs. 2 Nr. 2 AuslG führen jedoch nicht zwingend in jedem Fall zur Annahme eines schwerwiegenden Ausweisungsgrundes gemäß § 48 Abs. 1 AuslG (vgl. OVG Lüneburg, Urt. v. 18.8. 1992, InfAuslR 1993, 21; VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 24.2. 1993, InfAuslR 1994, 13).
  • VGH Baden-Württemberg, 24.02.1993 - 11 S 2103/92

    Ausweisung eines nach AuslG 1990 § 48 Abs 1 besonderen Ausweisungsschutz

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 15.03.1994 - 11 L 3081/93
    Verstöße gegen das Betäubungsmittelgesetz i.S. des § 47 Abs. 2 Nr. 2 AuslG führen jedoch nicht zwingend in jedem Fall zur Annahme eines schwerwiegenden Ausweisungsgrundes gemäß § 48 Abs. 1 AuslG (vgl. OVG Lüneburg, Urt. v. 18.8. 1992, InfAuslR 1993, 21; VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 24.2. 1993, InfAuslR 1994, 13).
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